Noch bevor der Bundestag das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) verabschiedet hat, stellten sich Teile der CSU gegen das Hate-Speech-Gesetz. Genutzt hat das Protestchen der Regierungspartei bekanntlich nichts. Anfang des Jahres trat das heftig umstrittene Gesetz in Kraft – Zeit genug für Dorothee Bär, Staatssekretärin und Vorsitzende des CSU-Arbeitskreises für Netzpolitik (CSUnet), eine erste Evaluierung vorzunehmen und ihre ursprüngliche Einschätzung zu bekräftigen. In einer Aussendung heißt es:
Wir hatten nun gut drei Wochen Zeit, das NetzDG in der Praxis zu beobachten und ich stelle fest: Die Meinungsfreiheit gerät zunehmend unter die Räder. Dass das NetzDG über das Ziel hinausschießt, ist eine nette Untertreibung: Es verstößt gegen die Verfassung.
Besonders problematisch sei die Gefahr des „Overblocking“, wenn also potenziell problematische Inhalte im Zweifel gelöscht würden, um etwaigen Strafzahlungen aus dem Weg zu gehen. Laut Bär dürfe sich bei den Plattformbetreibern die Haltung nicht durchsetzen, dass lieber gelöscht als bezahlt werde.
Spitze Thesen und polemische Formulierungen sind nicht nur erlaubt, sie machen Diskussionen erst interessant und lebendig. Das NetzDG zerstört Debatten. Maß und Mitte sind nötig, jeder darf und soll seine Meinung sagen. Genauso ist nicht jede Äußerung auch eine Meinung. Wer andere beleidigt oder gegen Minderheiten hetzt, kann nicht auf unsere Freiheiten pochen. Diese Pöbler müssen verfolgt werden! Hier dürfen die Betreiber als Hausherren nicht aus der Pflicht genommen werden“, so Bär.
Laut CSUnet solle das NetzDG grundlegend neu aufgestellt und Betreiber dazu verpflichten, einschlägige Inhalte selbst anzuzeigen. Das soll sicherstellen, dass Straftaten besser verfolgt werden. Denn Post der Staatsanwaltschaft oder vom Richter hinterließen bei den Tätern mehr Eindruck als bloß ein gelöschter Tweet. „Muss das Opfer einer Beleidigung selbst Anzeige erstatten, sollen die Betreiber, sofern das Opfer den Beitrag selbst meldet, verpflichtet werden, diesem ein vorausgefülltes Formular zur Anzeigenerstattung zukommen zu lassen“, sagte Bär.
Die Änderungsvorschläge sind bislang sehr vage formuliert. Eine Verpflichtung der Anbieter, selbst Strafanzeige zu stellen, könnte jedoch die Abkehr vom bewährten Notice and Takedown-Verfahren einleiten und dazu führen, dass die Unternehmen selbst nach Rechtsverletzungen suchen müssten.
